vergangene Abstimmungen

1 5 .   M A I   2 0 1 1 

Städtische Abstimmungen

Volksinitiative 2000 Watt für Zug
-> Die CSP-Zug empfiehlt ein JA in die Urne zu legen !

Überbauungsplan Lauried
-> Die CSP-Zug empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen !


1 3 .   F E B R U A R   2 0 1 1 

Nationale Abstimmung

Volksinitiative zum Schutz vor Waffengewalt
-> Die CSP-Zug empfiehlt ein JA in die Urne zu legen !


2 7 .   S E P T E M B E R   2 0 0 9 

Städtische Abstimmung


Revision der Ortsplanung Zug
-> Die CSP-Zug empfiehlt ein JA in die Urne zu legen.

Gesamtsanierung Haus Zentrum
-> Die CSP-Zug empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen.

Volksinitiative «Fallschirme für Stadträte»
-> Die CSP-Zug empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen.


Kantonale Abstimmung

HarmoS
-> Die CSP-Zug empfiehlt ein JA in die Urne zu legen.


Eidgenössische Volkasabstimmung:

IV - Zusatzfinanzierung
->
Die CSP-Zug empfiehlt ein JA in die Urne zu legen.


1 7 .   M A I   2 0 0 9 

Städtische Abstimmung


Abstimmung Zentrum Frauensteinmatt
->
Die CSP-Zug empfiehlt ein JA in die Urne zu legen.


3 0 .   N O V E M B E R   2 0 0 8 

Kantonale Abstimmung


Anderung des Steuergesetzes
->
Die CSP-Zug empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen.


3 0 .   N O V E M B E R   2 0 0 8 

Eidgenössische Abstimmung


Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht"
->
Die CSP-Zug empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen.


2 8 .   S E P T E M B E R   2 0 0 8 

Städtische Abstimmung


Abstimmung Bebauungsplan Belvedere
->
Die CSP-Zug empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen.


1 7 .   J U N I   2 0 0 7 :   K A N T O N A L E   A B S T I M M U N G E N 

Referendum "Gesetz über die Zuger Pensionskasse"

-> Die CSP-Zug empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen.



1 1 . 0 3 . 2 0 0 7 :   S T Ä D T I S C H E   A B S T I M M U N G 

Wohnüberbauung Roost, Zug

Augenschein im Roost, dem Standort des geplanten preisgünstigen Wohnens

Samstag, 24. Februar, 10.10 Uhr, Stadtbahnhaltestelle Fridbach

1. Teil:
Erklärung des Projektes vor Ort
Diskussion im Schulungsraum des Kantonsspitals
2. Teil:
Spitaldirektor Robert Bisig informiert über den Baufortschritt beim Neubau des Kantonsspitals

Organisation: CSP des Kantons Zug

Kommen Sie per Stadtbahn oder Bus Nr. 3 bis Fridbach


Flyer zum download [342 KB]

CSP-Bulletin Februar 2007 [720 KB] mit weiteren Informationen


1 1 . 0 3 . 2 0 0 7 :   S T Ä D T I S C H E   A B S T I M M U N G 

Volksinitiative betreffend Sport- und Streethockeyplatz für Oberwil


1 1 .   M Ä R Z   2 0 0 7 

Volksinitiative für eine soziale Einheitskrankenkasse



Umfahrung Cham - Hünenberg
->
Die CSP-Zug empfiehlt ein NEIN in die Urne zu legen.


Wohnüberbauung Roost, Baukredit

-> Die CSP-Zug empfiehlt ein JA in die Urne zu legen.



Volksinitiative betreffend Sport- und Streethockeyplatz für Oberwil


1 1 . 0 3 . 2 0 0 7 :   K A N T O N A L E   A B S T I M M U N G 

Umfahrung Cham - Hünenberg


Nein zum 230 Millionen-Kredit - Cham umfahren für 63 Millionen

Das Ziel muss sein, den Verkehr von der Durchgangsachse durch Cham auf die Autobahn zu bringen. Dazu genügen die Kammern B und C, welche 63 Millionen Franken kosten.


CSP-Bulletin Februar 2007 [720 KB] mit weiteren Informationen


1 1 . 0 3 . 2 0 0 7 :   E I D G .   V O L K S A B S T I M M U N G 

Volksinitiative für eine soziale Einheitskrankenkasse

Die Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» verlangt für die Grundversicherung eine einzige Krankenkasse. Weiter will die Initiative, dass die Prämien in der Grundversicherung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten festgelegt werden.


2 6 .   N O V .   2 0 0 6 :   E I D G .   V O L K S A B S T I M M U N G 

Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (Kohäsionsmilliarde)
Das neue Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost) ermöglicht, dass die Schweiz die ehemals kommunistischen Länder Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) bei deren Übergang zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft weiterhin unterstützen kann (Transitionshilfe). Das Gesetz ist ebenfalls die Rechtsgrundlage für den Beitrag der Schweiz zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Erweiterungsbeitrag). Im Rahmen dieses Beitrags sollen von der Schweiz ausgewählte prioritäre Projekte in den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten finanziert werden. Dank dem BG Ost kann die Schweiz ihre Tradition der Solidarität auf dem europäischen Kontinent und in Zentralasien fortsetzen. Gleichzeitig verfolgt sie eine konsequente Interessenpolitik in Europa:
• Der Beitrag zur Lastenteilung bei der Unterstützung Osteuropas ist für den dauerhaften Erfolg unserer bilateralen Interessenwahrung gegenüber der EU wichtig und notwendig. Die EU ist die sowohl wirtschaftlich als auch politisch bedeutendste Partnerin der Schweiz.
• Die Schweiz profitiert wirtschaftlich vom Aufbau der osteuropäischen Wachstumsmärkte sowie politisch von mehr Sicherheit und Stabilität auf dem Kontinent. Durch ihr Engagement hilft die Schweiz, die Lebensbedingungen zu verbessern und leistet dadurch einen Beitrag zur Eindämmung der unerwünschten Migration sowie der Kriminalität.

Durch das schweizerische Engagement werden weder das Bundesbudget noch die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zusätzlich belastet.


Bundesgesetz über die Familienzulagen
Die zweite Vorlage, über die am 26. November abgestimmt wird, ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG), welches aus dem Gegenentwurf zur mittlerweile zurückgezogenen Volksinitiative "Für fairere Kinderzulagen!" hervorgegangen ist. Das Bundesgesetz fordert Kinderzulagen von mindestens 200 Franken pro Kind und Monat sowie Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken. Anspruch darauf haben alle Erwerbstätigen, aber auch erstmals Selbständigerwerbende (ohne Einkommensobergrenze). Nichterwerbstätige erhalten ebenfalls Zulagen jedoch unter Vorbehalt von allfälligen kantonal festgesetzten Einkommensgrenzen, welche aber für alle nicht tiefer sein dürfen als im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) vorgeschrieben. Teilerwerbstätigkeit reduziert die Höhe der Zulagen nicht. Finanziert werden die Zulagen durch Arbeitgeber und Selbständigerwerbende, welche sich einer Familienausgleichskasse anzuschliessen haben. Die Kantone haben zudem die Möglichkeit auch für Arbeitnehmende eine Beitragspflicht einzuführen. Von diesem Gesetzesentwurf nicht betroffen sind die Familienzulagen für Kleinbauern und landwirtschaftliche Arbeitnehmer. Die vorgesehene Mindestzulage bringt Mehrkosten von jährlich 890 Millionen Franken, wovon 200 Millionen Franken die öffentliche Hand, d.h. mehrheitlich die Kantone, tragen; der Rest geht zulasten der Familienausgleichskasse.


2 4 .   S E P .   2 0 0 6 :   E I D G .   V O L K S A B S T I M M U N G 

Volksinitiative vom 9. Oktober 2002 "Nationalbankgewinne für die AHV"

Die Aufhebung der Goldbindung des Frankens hat dazu geführt, dass die Schweizerische Nationalbank SNB über grössere Währungsreserven verfügte, als sie für die Führung der Geld- und Währungspolitik benötigte. Ein Vermögen im Gegenwert von 1'300 Tonnen Gold oder rund 21 Milliarden Franken stand für andere öffentliche Zwecke zur Verfügung. Verschiedene Vorschläge zur Verwendung dieses Vermögens fanden keine Mehrheit. Im Februar 2005 beschloss der Bundesrat deshalb, das in der Vergangenheit entstandene Goldvermögen gemäss dem geltenden Verteilschlüssel für die SNB-Gewinne zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone auszuschütten. Diese Ausschüttung wurde im Frühsommer 2005 durchgeführt.
Die am 9. Oktober 2002 eingereichte Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" ("KOSA-Initiative") beschäftigt sich nicht mit dem bereits verteilten Vermögen, sondern mit den künftigen und jährlich anfallenden Nationalbankgewinnen. Gemäss der Initiative sollen vom Gewinn künftig eine Milliarde Franken jährlich an die Kantone überwiesen werden. Der allfällige Rest des Gewinnes soll an den AHV-Fonds ausgeschüttet werden.


Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer
(Unter Vorbehalt des Zustandekommens des Referendums)

Das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) regelt insbesondere die Zulassung und den Aufenthalt von erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern ausserhalb des EU- und EFTA-Raums, die nicht unter das Freizügigkeitsabkommen fallen. Mit der Totalrevision des Ausländergesetzes will der Bundesrat die Rechtsstellung von Ausländerinnen und Ausländern nun umfassend auf Gesetzesstufe (bisher hauptsächlich in Verordnungen des Bundesrats) regeln. Dadurch wird das Parlament bei der Festlegung der Ausländerpolitik direkt mit einbezogen. Das neue Ausländergesetz bezeichnet erstmals auch die Grundsätze und Ziele der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und das Gesetz schafft entsprechende Koordinationsinstrumente.
Der Gesetzesentwurf sieht einerseits Verbesserungen und administrative Erleichterungen für die dauerhaft in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer vor. Andererseits regelt er die Zulassung zur Erwerbstätigkeit von Personen ausserhalb der EU und der EFTA-Staaten detailliert. Bei der Zulassung zum Arbeitsmarkt setzt der vorliegenden Gesetzesentwurf auf ein duales Zulassungssystem. Es basiert auf dem Konzept einer gegenseitigen Öffnung zwischen der Schweiz und den EU-Staaten im Rahmen der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens; dieses Abkommen wird auf die EFTA-Staaten ausgedehnt.
Zudem schafft das neue Ausländergesetz verstärkte Sanktionen zur Durchsetzung des Ausländerrechts.


Änderung vom 16. Dezember 2005 des Asylgesetzes
(Unter Vorbehalt des Zustandekommens des Referendums)

Mit der Revision des Asylgesetzes will der Bundesrat das Asylverfahren, die Wegweisungsentscheide und den Vollzug des Gesetzes neuen Herausforderungen anpassen. Zudem drängt sich eine Angleichung der Asylgesetzgebung an die Entwicklungen in der EU auf. Die Teilrevision des Asylgesetzes stellt die erforderlichen Grundlagen bereit, um sich den neuen Gegebenheiten anzupassen und zeitgemässe Instrumente dafür zur Verfügung zu haben. Die humanitäre Tradition der Schweiz soll dabei erhalten bleiben.


2 4 .   S E P .   2 0 0 6 :   E I D G .   V O L K S A B S T I M M U N G 

KOSA Initiative - Volksinitiative vom 9. Oktober 2002 "Nationalbankgewinne für die AHV"

->
Die CSP-Zug empfiehlt ein JA in die Urne zu legen


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